Kieferorthopädie

Ein schönes Lächeln weckt Sympathie und öffnet Türen - Voraussetzung dafür sind gesunde und schöne Zähne. Wo es von Natur aus leider nur sehr selten makellose Zähne gibt, kann eine kieferorthopädische Behandlung effektiv helfen. Ob Ihre Zähne zu eng sind, die Zwischenräume zwischen den Zähnen zu groß sind, ob Ihre Zähne schief sind oder ungleichmäßig gewachsen sind, wir tun alles, um Ihnen ein unbeschwertes Lächeln zu ermöglichen. Dabei helfen uns modernste Behandlungsmethoden, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Zahnkorrekturen bei Kindern und Jugendlichen sind keine Seltenheit. Eine kieferorthopädische Behandlung wird für rund 70 Prozent aller Kinder und Jugendlichen empfohlen. Jeder, dessen Zähne in jungen Jahren korrigiert wurden, kann sich auf ein schönes, gleichmäßiges Zahnmuster fürs Leben freuen.

Bei Kindern beginnt die Behandlung zur Zahnkorrektur in der Regel im Alter zwischen 9 und 12 Jahren. Während dieser Zeit findet der Wechsel von Milchzähnen zum bleibendem Gebiss statt. Das Wachstum des Kiefers ist in diesem Alter noch nicht vollständig und wir können die Form des Kiefers mit einer abnehmbaren Klammer noch regulieren. Zahnkorrekturen können aber auch im Teenageralter erfolgreich durchgeführt werden.

Herausnehmbare Zahnspangen die das Kieferwachstum regulieren, verwenden wir vor allem bei Kindern. In Teenager- und Erwachsenenjahren, wenn der Zahnwechsel vollständig abgeschlossen ist, führen festsitzende Zahnspangen normalerweise zum gewünschten Behandlungsergebnis. Hier kommt dann das Multiband zum Einsatz und es werden Brackets aus Metall oder optional in zahnfarbener Keramik dauerhaft an den Zähnen befestigt. Die Brackets sind Halteelemente für elastische Bögen, Gummibänder und Federn, die einen sanften, aber gleichmäßigen Zug auf die Zähne ausüben. Dadurch werden die Zähne allmählich in die gewünschte Position gebracht.

Die kieferorthopädische Behandlung verspricht auch im Erwachsenenalter Erfolg. Zahnkorrekturen verbessern nicht nur die Ästhetik, sondern wirken sich auch positiv auf die Zahngesundheit aus. Zu nahe Zähne können zu Karies führen oder Fehlstellungen können die Kaufunktion einschränken. Erwachsene haben normalerweise unterschiedliche Anforderungen an Zahnspangen. Auch hier spielen ästhetische Aspekte eine wichtige Rolle. Deshalb entscheiden sich Erwachsene oft für ein unauffälliges oder unsichtbares Gerät, das sie im beruflichen und sozialen Leben so wenig wie möglich einschränkt. In einigen Fällen können wir Ihnen auch unsichtbare Lösungen anbieten, die gut zu Ihrem Alltag passen.

Welche kieferorthopädische Behandlung für Sie geeignet ist, hängt nicht nur vom Alter und den ästhetischen Anforderungen ab, sondern auch von der Art der Deformität. Deshalb führen wir zunächst eine gründliche Diagnose durch, die Auskunft über Ihre individuelle Ausgangssituation gibt. Mit digitalen Röntgenstrahlen analysieren wir Ihren Kiefer und besprechen mögliche Behandlungskonzepte mit Ihnen. Unser kieferorthopädisches Team konzentriert sich auf Transparenz und erläutert ausführlich die Vor- und Nachteile verschiedener Behandlungsmethoden, die für Sie von Interesse sein können. Selbstverständlich klären wir auch den genauen Behandlungsverlauf, die Nachbehandlung und die daraus resultierenden Kosten.

Neben klassischen Zahnspangen, herausnehmbaren Apparaturen und dem Multiband, arbeiten wir auch mit nahezu unsichtbaren Lösungen. In Ausnahmefällen besteht die Option diskrete Zahnkorrekturen mithilfe von "Aligner-Systemen" anzubieten.

Unsere CC-Aligner bestehen aus individuell gefertigten transparenten Kunststoffschienen. Sie werden vom Patienten ca. alle 14 Tage gegen ein neues Paar ausgetauscht und passen sich schrittweise an die Änderung der Zahnposition an. Diese Form der Zahnspange ist jedoch nur für geringfügige Fehlstellungen geeignet und erfordert besonders intensive Retentionsmaßnahmen, damit die Zähne nach Beendigung der Behandlung nicht in die Ausgangsposition zurückkehren.

Kieferorthopädische Behandlung & Kosten

Vom Erstgespräch bis zur Kostenübersicht
Nach dem Erstgespräch in unserer Praxis erstellen wir diagnostische Anfangsunterlagen, anhand von Röntgenbildern, Gesichts-/Mundfotos und Abdrücken und werten diese anschließend aus. Ihnen werden Behandlungswege vorgeschlagen, die beispielsweise die Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange oder alternativ auch eine Aligner Therapie beinhalten können und erstellen einen den Heil- und Kostenplan.
Für die Ausgangslage der Kiefer- und Zahnfehlstellung gibt es von den Krankenkassen insgesamt 5 verschiedene Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG), die die Schwere der Fehlstellungen bewerten. Der Kieferorthopäde ordnet Ihre persönliche Zahnfehlstellung anhand der Auswertung der diagnostischen Unterlagen in einer dieser Gruppen ein.

Erstattet die Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung?
Gesetzlich versichert
Der Heil- und Kostenplan wird bei der gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Behandlungsbeginn eingereicht. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen jedoch nur die Kosten bei einer schweren Fehlstellung (KIG-Einstufung in den Gruppen 3 bis 5). Hiervon unabhängig wird Ihnen evtl. dennoch eine Behandlung empfohlen, wenn aus medizinischer Sicht eine kieferorthopädische Therapie erforderlich sein sollte. Entscheiden Sie sich ohne die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für die Behandlung (Selbstzahler), so wird diese wie bei Privatpatienten berechnet.

Privat versichert
Auch privat Versicherten empfehlen wir den Heil- und Kostenplan vor dem Behandlungsbeginn der privaten Krankenversicherung vorzulegen. Die Kostenerstattung der kieferorthopädischen Leistungen ist im jeweils individuellen Versicherungsvertrag festgehalten. Sie können je nach Vertragsinhalten und Krankenversicherung variieren.

Unterschiede Abrechnung und Abschläge
Es gibt Unterschiede zwischen gesetzlich und privat
Ein Heil- und Kostenplan basiert auf der medizinischen Diagnose. Diese ist selbstverständlich bei gesetzlich und privat Versicherten gleich! Wenn es jedoch um die Abrechnung der Leistungen geht, so werden der Diagnose bestimmte Abrechnungspositionen zugeordnet. Diese unterscheiden sich nach der Art der Versicherung. Ebenso unterscheiden sich die Behandlungsmittel. Gesetzlich Versicherte haben jedoch stets die Möglichkeit, die Differenz zu besseren bzw. ästhetischeren Behandlungsmethoden (als Selbstzahler) auszugleichen.

Gesetzlich versichert
Bei gesetzliche Versicherten wird nach dem BEMA (= einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen) abgerechnet.

Privat versichert
Bei privat Versicherten, Selbstzahlern und Beihilfe-Patienten ist die GOZ (= Gebührenordnung für Zahnärzte) und GOÄ (= Gebührenordnung für Ärzte) die Grundlage der Leistungsbeschreibung und Leistungsberechnung. Die Laborleistungen werden zusätzlich nach der BEB (= Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen) berechnet. Für die Abrechnung gelten die Diagnose des Kieferorthopäden und der differenziert beschriebene Leistungsumfang (je nach Schwierigkeit bzw. Komplexität) einer kieferorthopädischen Behandlung. In diesem Leistungsumfang sind alle Leistungen enthalten, die der Kieferorthopäde für die Kieferumformung, der Zahnfehlstellungskorrektur und der Retention (Stabilisierung der erzielten Ergebnisse) benötigt. Diese Leistungen müssen vom Kieferorthopäden innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Jahren erbracht werden.

Unterschiede Abrechnung und Abschläge
In den Krankenversicherungen (insbesondere in den gesetzlichen) gibt es nicht für jede einzelne Tätigkeit eine zugehörige Abrechnungsposition. Damit der Kieferorthopäde dennoch seine erbrachten Leistungen berechnen kann, wurde eine Pauschale eingeführt, der sogenannte „Abschlag“. In der Abschlagszahlung sind dementsprechend all jene Leistungen zusammengefasst enthalten, für die es keine zugehörige Abrechnungsposition gibt.

Damit berechnen sich die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung zum einen aus dem Abrechnungshonorar sowie ergänzend aus den Abschlägen.

Häufigkeit der Abschlagszahlungen
Gesetzlich versichert
Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abschlagsberechnung quartalsweise. Während der gesamten kieferorthopädischen Behandlung können maximal zwölf Abschläge erfolgen. Eine Ausnahme ist die Frühbehandlung: Für diese können maximal sechs Abschläge berechnet werden.

Die Höhe der Abschlagszahlungen kann unterschiedlich sein! Denn bei gesetzlich Versicherten wird einmalig die Höhe der Pauschale für die Gesamtbehandlung (laut Behandlungsplan) berechnet und diese durch 12 (in der Frühbehandlung durch 6) Abschläge geteilt. Ist nun jedoch beispielsweise die Behandlung schneller erfolgreich abgeschlossen, erfolgt in der letzten Rechnung der Abschlag für alle noch nicht gezahlten Abschläge in einer Summe.

Privat versichert
Auch bei privat Versicherten erfolgt unsere Abschlagsberechnung quartalsweise. Jedoch wird im Unterschied zu gesetzlich Versicherten die Gesamtsumme nicht in zwölf Abschläge unterteilt, sondern die Berechnung kann z.B. auch in vier oder acht Abschlägen unterteilt werden.

Eigenanteil bei gesetzlich Versicherten
Rechnet der Kieferorthopäde alle Kosten direkt mit der Krankenkasse ab?
Bei einer KIG-Einstufung in den Gruppen 3 bis 5 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für Kinder bis zum 18. Lebensjahr 100 Prozent der Behandlungskosten (der jedoch eingeschränkten Materialauswahl). Diese werden in zwei Phasen berechnet bzw. erstattet.

80 Prozent der Behandlung rechnet der Kieferorthopäde direkt mit der Krankenversicherung ab. 20 Prozent beim ersten Kind (beim zweiten Kind 10%) müssen die Eltern zunächst als Eigenanteil selbstzahlen. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung erhalten Eltern den Eigenanteil von ihrer Krankenkasse zurückerstattet!

Demnach erhalten auch gesetzlich Versicherte quartalsweise Rechnungen vom Kieferorthopäden, in denen die 20% (bzw. 10%) Eigenanteil berechnet werden.

Bei Erwachsenen übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel nur dann die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen und gleichzeitig eine kieferchirurgische Maßnahme erforderlich ist. Zu schweren Kieferanomalien zählen beispielsweise ausgeprägte Dysgnathien oder verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen.

 

Herausnehmbare Apparatur

 

 

 

 

 

 

 

 

Multiband color

 

 

 

 

 

 

 

 

CC-Clear Aligner